Alle Corona-Informationen
von A-Z
Die neuesten Infos auf einen Blick
Übergangsphase bis 2. April
1. Schritt: Übergangsphase (20. März bis 2. April):
Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin
möglichen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen:
- Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus)
- Maskenpflicht
- Abstands- und Hygienekonzepte
Ab 20. März entfällt:
- Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte)
- Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken
- Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden
- Keine Kontaktdatenerfassung mehr
An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst
bestehen.
2. Schritt: Ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April):
Nach dem 2. April ermöglicht der Bund nur noch so genannte Basisschutzmaßnahme:
Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern; in Alten- und Pflegeheimen; bei Pflegediensten und in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
Testpflicht nur noch in Krankenhäusern; in Alten- und Pflegeheimen und in Schulen
Informationen von A-Z
2G+, 2G- und 3G-Regeln
2G+
- Doppelt geimpft und getestet
- Genesen und getestet
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen (Neu)
- Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
- Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)
Ausnahmen:
- Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.
- Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft
2G: Geimpfte und genesene Personen
3G: Geimpfte, getestete und genesene Personen
Aktuelle Fallzahlen
Allgemeine Informationen in verschiedenen Sprachen
Arbeitsplätze
Eine Testpflichten für (nicht geimpfte oder genesene) Arbeitgeber und Beschäftigte besteht nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Universitäten
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Odenwald
Gesundheitszentrum Odenwald
Albert-Schweitzer-Straße 10
64711 Erbach
Tel: 116 117
Nachts ist die Bereitschaftsdienstzentrale nicht besetzt. Patienten, die in der Nacht Hilfe benötigen, können sich unter der Rufnummer 116117 jederzeit telefonisch an den ÄBD wenden. Der Hausbesuchsdienst bleibt unverändert bestehen.
Neue Öffnungszeiten:
Montag / Dienstag / Donnerstag: 19:00 Uhr – 22:00 Uhr
Mittwoch / Freitag: 14:00 Uhr – 22:00 Uhr
Samstag / Sonntag: 07:00 Uhr – 24:00 Uhr
Feier- und Brückentage: 07:00 Uhr – 24:00 Uhr
Wer befürchtet, sich infiziert zu haben, muss sich telefonisch an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel: 116 117) oder an das Gesundheitsamt des Odenwaldkreises täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr unter 06062 70-293 wenden.
Böllerverbot
Auf belebten öffentlichen Plätzen dürfen keine Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2) abgebrannt werden. Kleinstfeuerwerke wie bspw. Wunderkerzen oder Knallerbsen bleiben erlaubt.
Büchereien
Die Stadtbücherei und die Kath. Öffentliche Bücherei St. Sophia haben unter den gängigen Hygiene-Maßnahmen geöffnet.
In der Stadtbücherei gilt die 3G-Regel, die stichprobenhaft überprüft wird.
Zur Online-Ausleihe der katholischen öffentlichen Bücherei St. Sophia.
Clubs und Diskotheken
- Innen: 2G-Plus, Abstands- und Hygienekonzept
- Im Freien: 2G, Abstands- und Hygienekonzept
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App für Smartphones kann helfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen, indem sie das Smartphone zum Warnsystem macht. Die App informiert, wenn der Nutzer Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten.
Hintergrundinformationen zur App
Wie funktioniert die App und sind die persönlichen Daten sicher?
Erklärvideo zur App
FAQ-Video (Häufige Fragen) zur App
Download der App
App Store von Apple
Play Store von Google
Einkaufen in Erbach
- Alle Geschäfte ohne Zugangsbeschränkung geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung
- Es gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (für Kinder unter von 6-15 Jahren: medizinische Maskenpflicht)
Online-Angebote im Odenwald:
www.gewerbeverein-erbach.de
ENTEGA-Beratung im Rathaus
Die Entega-Beratungsstelle ist donnerstags von 9-12 Uhr und von 13:30-17:30 Uhr geöffnet.
Zählerstände, Abschlagsänderungen oder andere Serviceanfragen können Bürgerinnen und Bürger unter meineentega.de vornehmen.
In dringenden Fällen erreichen die Bürgerinnen und Bürger das ENTEGA-Service-Büro Montag bis Freitag von 8–20 Uhr und Samstag von 8–16 Uhr unter der Servicenummer 06151 493 8630.
Erbacher Wiesenmarkt
Auf der folgenden Liste sind alle Händler mit Kontaktmöglichkeiten zu finden, die als Aussteller auf dem Wiesenmarkt 2021 eingeplant waren: Händlerübersicht Wiesenmarkt
Generationenhilfe Erbach
Hilfesuchenden Personen stehen die folgende Kontaktdaten zur Verfügung:
Generationenhilfe Erbach Tel.: 06062 64-368 (DI von 10-12 Uhr; DO von 15-17 Uhr), Mobil 0172-2714087
E-Mail: generationenhilfe@erbach.de
Kontaktformular auf der Homepage: www.generationenhilfe-erbach.net
Gastronomie
Bis 4. März:
- Drinnen: 2G+-Regel und Maskenpflicht bis zum Sitzplatz, Abstandseinhaltung
- Draußen: 2G-Regel, Abstands- und Hygienekonzept
Ab 4. März:
- Drinnen: 3G-Regel und Maskenpflicht bis zum Sitzplatz, Abstandseinhaltung
- Draußen: 3G-Regel, Abstands- und Hygienekonzept
Gottesdienste
Über religiöse Veranstaltungen entscheiden die Länder. In Hessen sind Gottesdienste unter Einhaltung der AHAL-Regeln erlaubt.
Grünschnitt
Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen sind ab sofort untersagt, da dadurch erhöhte Einsatzzahlen für die Feuerwehren entstehen - insbesondere auch durch Fehlalarme. Dies dient zum Schutz der Feuerwehrangehörigen.
Der Betriebshof der RESO ist geöffnet, allerdings sollten die folgenden Vorkehrungen eingehalten werden:
- Kommen Sie nur in dringenden Fällen auf den Betriebshof.
- Bitte verzichten Sie bei der Bezahlung Ihrer Anlieferungen auf Bargeld und zahlen Sie mit Karte.
- Halten Sie am Servicefenster einen ausreichenden Sicherheitsabstand.
- Sehen Sie davon ab, die Fahrer und Müllwerker direkt anzusprechen und versuchen Sie Anforderungen oder Fragen per Telefon abzustimmen.
Hilfen für Gewerbetreibende
Welche Hilfen für Gewerbetreibende und Selbstständige zur Verfügung sehen, finden Sie hier (linke Menüspalte).
Auch der Wirtschafts-Service der OREG hat eine Übersicht zusammengestellt und bietet seine Hilfe an: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info-wirtschaft
Das Kommunale Job-Center hat zudem für Selbständige und Freiberufler eine Übersicht veröffentlich, die auf der Homepage des Odenwaldkreises zu finden ist.
Hochschulen
- Überwiegend Präsenz-Semester
- 3G-Regel
- Maskenpflicht auch am Platz
Hotels & Übernachtungen
Bis 4. März:
- 2G-Plus für touristische Übernachtungen
- 3G mit täglichen Test bei Geschäftsreisen
- 2G-Plus für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen
- Maskenpflicht im öffentlichen Innenraum
Ab 4. März:
- 3G-Nachweis für alle erforderlich
- medizinische Maskenpflicht im öffentlichen Innenraum
Impfausweis
Zum Nachweis der Corona-Impfung können Geimpfte entweder den gelben Impfpass mit sich führen oder darüber hinaus auf einen digitalen Impfpass zurückgreifen, der auf dem Smartphone angezeigt wird.
Impfung
Allgemeine Infos zum Impfen
Alle wichtigen Fragen rund um die Impfung werden hier behandelt.
Infos zum Thema Impfungen in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.
Impzentrum in Erbach
Das DRK betreibt im Auftrag des Odenwaldkreises ein Impfzentrum in der Neue Lustgartenstraße 1-3.
Impftermine können hier gebucht werden.
Imphotline des DRK
Unter der Rufnummer 06062 703346 erhalten Bürgerinnen und Bürger montags bis freitags von 8-16 Uhr Antworten auf allgemeine Fragen zum Impfen, außerdem werden restliche Termine im Impfzentrum vergeben, die noch nicht über die Online-Buchung unter www.impfzentrum-odw.de geblockt worden sind sowie Termine für Sonderaktionen. Es gibt keine Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung.
Wichtig ist:
- Die Hotline ersetzt die Online-Buchung nicht, über die der Großteil der Termine vergeben wird.
- Die Hotline gibt keine Auskunft zu persönlichen Einzelfällen und gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Impfung. Ansprechpartner dafür sind die Ärztinnen und Ärzte.
- In Bezug auf Auffrischungsimpfungen gilt, dass diese im Impfzentrum erst sechs Monate nach der Zweitimpfung verabreicht werden.
Kitas
Da das Land Hessen eine schrittweise Lockerung in der Kindertagesbetreuung beschlossen hat (siehe Elternbrief), gilt in den Erbacher Kitas folgendes:
Ab Montag, 21.03.2022:
- Die teiloffenen Konzepte in den Kitas werden wieder angeboten.
- Die Außengelände dürfen von allen Gruppen zeitgleich und ohne Trennung genutzt werden.
- Die Mahlzeiten werden in der Kita Kunterbunt sowie Mobilé wieder in den Bistros eingenommen.
- Die Kinder werden im Frühdienst und am Nachmittag wieder gruppenübergreifend betreut.
Weitere Informationen & Formulare:
Vorlagen für die Bescheinigungen zur Inanspruchnahme der Notbetreuung (Studierende - Selbstständige - Arbeitnehmer)
Informationsschreiben zur Notbetreuung
Schreiben mit verschiedenen Fragen und Antworten zur Notbetreuung
Flyer: Handlungsempfehlung bei Krankheitssymptomen
Das Hygienekonzept zum Download
Informationsseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Kontaktbeschränkungen
- Keine Kontaktbeschränkungen
- Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln empfohlen
- Testempfehlung
Körpernahe Dienstleistungen
Bis 4. März:
- 2G-Regel; Ausnahme: Frisöre und medizinisch und hygienisch notwendige Behandlungen
- FFP2-Maskenpflicht
Ab 4. März:
- 3G-Regel
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Bis 4. März:
- Innen: 2-Plus-Regel & Maskenpflicht auch am Sitzplatz
- Außenanlagen: Keine Einschränkungen
Ab 4. März:
- Innen: 3G-Regel & Maskenpflicht auch am Sitzplatz
- Außenanlagen: Keine Einschränkungen
Maskenpflicht
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske :
- in Innenräumen aller öffentlich zugänglicher Gebäude
- in Innenräumen des Groß- und Einzelhandels, Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien, etc.
- in Innenräumen aller Freizeiteinrichtungen auch am Sitzplatz (Ausnahme: Gastronomie)
- bei allen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auch am Sitzplatz (Ausnahme: Gastronomie)
- im ÖPNV
- in gedeckten Sportstätten
- bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben
- Draußen: In Gedrängesituationen & wenn Abstände nicht eingehalten werden können
Eine Übersicht über die verschiedenen Maskenarten finden Sie hier.
Müllsammlung
Der Betriebshof der RESO ist geöffnet, allerdings sollten die folgenden Vorkehrungen eingehalten werden:
- Kommen Sie nur in dringenden Fällen auf den Betriebshof.
- Bitte verzichten Sie bei der Bezahlung Ihrer Anlieferungen auf Bargeld und zahlen Sie mit Karte.
- Halten Sie am Servicefenster einen ausreichenden Sicherheitsabstand.
- Sehen Sie davon ab, die Fahrer und Müllwerker direkt anzusprechen und versuchen Sie Anforderungen oder Fragen per Telefon abzustimmen.
Eine Besonderheit betrifft jene Haushalte, in denen sich Personen wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befinden: Aller Müll, der kontaminiert sein könnte, muss in reißfeste Säcke verpackt, zugebunden und in die Restmülltonne gesteckt werden. In der Verbrennungsanlage werden die Viren abgetötet, die sich sonst je nach Material bis zu drei Tagen auf Oberflächen halten können
ÖPNV
- 3G-Regel
- Maskenpflicht in den Fahrzeugen und den Bahnhofsgebäuden
Die RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Von Montag bis Freitag ist das Serviceteam von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sowie samstags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr persönlich erreichbar. Weitere Infos gibt es auf www.odenwaldmobil.de.
Pflegeeinrichtungen
Informationen zur Besuchregelung im GZO finden Sie hier.
- 3G-Regel für Besuchende und Beschäftigte
- Auch genesene und geimpfte Beschäftigte müssen sich zweimal pro Woche testen.
Prostitutionsstätten
- 2G+
- Hygienevorgaben
- Masken und Abstand entfallen
Quarantäne
Alle Quarantäneregeln in der Übersicht
Die Regeln für Reiserückkehrer können Sie hier nachlesen.
Rathaus und andere städtische Einrichtungen
Das Erbacher Rathaus ist für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich. Eine Terminvereinbarung vorab ist nicht notwendig, um Angelegenheiten im Rathaus zu erledigen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten auf die eingezeichneten Abstandsmarkierungen zu achten und sich an die geltenden AHA-Regelungen zu halten. Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske gestattet).
Die Entega-Beratungsstelle ist donnerstags von 9-12 Uhr und von 13:30-17:30 Uhr geöffnet.
Die kommunalen Sporthallen im Odenwaldkreis sind für Sportvereine und Privatpersonen geöffnet.
Die Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) stehen für Privatfeiern nicht zur Verfügung.
Reiserückkehrer
Beim Reisen im In- und Ausland gelten teilweise besondere Regeln. Für das Ausland gelten differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise. Auf der Seite der Bundesregierung finden Sie wichtige Fragen und Antworten für Reisende sowie Hinweise für geimpfte und genesene Personen.
Schloss Erbach (Gräfliche Sammlungen & Deutsches Elfenbeinmuseum)
Vom 7. Januar bis 28. Februar 2022 sind im Schloss Erbach alle Museen geschlossen. Der Museumsladen ist von 10 - 14 Uhr geöffnet.
Alle wichtigen Informationen rund um das Schloss Erbach finden Sie auf der Webseite.
Schulen
Allgemein:
- Präsenzunterricht für alle Klassen
- Negativnachweis für Ungeimpfte: 3x pro Woche
- Keine Maskenpflicht am Sitzplatz, im Freien, beim Schulsport (und beim Pausenbrot)
- Bei positivem Schnelltest in der Klasse: Unmittelbare Maskenpflicht und tägliche Testungen für eine Woche. Nur das positiv getestete Kind muss unmittelbar in Quarantäne.
- Testungen in der Schule gelten auch für andere Bereiche wie Kino, Restaurant, etc. Dafür gibt es ein Testheft, das auch bei Fehlzeiten oder in den Ferien gültig bleibt.
- Schülerinnen, Schüler und Studierende können von der Teilnahme am Präsenzunterricht schriftlich abgemeldet werden; soweit sie minderjährig sind, kann die Abmeldung nur durch ihre Eltern erfolgen. Abgemeldete Schülerinnen, Schüler und Studierende nehmen am Distanzunterricht teil.
Weitere Informationen:
Corona-Regeln für Kinder
Schwimm- und Hallenbäder
Das Hallenbad in Michelstadt hat seit dem 15.09.2021 geöffnet.
Bis 4. März:
- 2G-Plus-Regel im Hallenbad
Ab 4. März:
- 3G-Regel im Hallenbad
Spielplätze
Spielplätze haben geöffnet.
Sport und Sportstätten
Die städtischen Sporthallen und der Sportpark in Erbach sind für Vereine und Privatnutzer geöffnet.
Bis 4. März:
- Drinnen: 2G-Plus-Regel
- Im Freien: Keine Einschränkungen
Ab 4. März:
- Drinnen: 3G-Regel
- Im Freien: Keine Einschränkungen
Detailinfos zum Sport sind hier und auf der Seite des Landessportbund Hessen zu finden.
Tests (Schnelltests & Selbsttests)
- Termine für Corona-Schnelltests im Odenwaldkreis können Sie auf der Seite des DRK einsehen.
- Eine Übersicht über die Testmöglichkeiten in Hessen finden Sie hier.
- Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger auf eigene Kosten Corona-Selbsttests in Supermärkten, Drogerien und Apotheken erwerben.
- Wenn ein negativer Test als Grundlage für die Teilnahme an Aktivitäten benötigt wird, gilt die Testpflicht für Kinder ab 6 Jahren.
- Die Unterschiede der Tests können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit nachlesen.
Touristik-Information Erbach mit Odenwald-Laden
Die Touristik-Information mit Odenwald-Laden hat für den Publikumsverkehr geöffnet.
Öffnungszeiten:
Mo-Sa von 11-16 Uhr
Trauerfeiern/Beisetzungen
Trauerfeiern sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gestattet.
Bei Fragen können Sie sich an die Friedhofverwaltung wenden (Tel: 06062 809012, E-Mail: friedhofverwaltung@erbach.de).
Trauungen
Es können 30 Personen (inkl. Brautpaar, Trauzeugen, Sänger/in oder Fotograf/in) der Trauzeremonie beiwohnen.
Bitte kontaktieren Sie bei weiteren Fragen das Standesamt unter 06062 64-360, 06062 64-361, 06062 64-364, 06062 64-365 und 06062 64-366 oder standesamt@erbach.de.
Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen
In Hessen können Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Dabei gelten die hier aufgeführten Regelsätze.
Veranstaltungen
- 3G-Regel bei mehr als 10 Teilnehmenden/Zuschauenden
- 2G-Plus-Regel bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden
Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen wird die Anwendung der 3G-Regeln künftig dringend empfohlen.
Wohnmobilstellplätze
Der Wohnmobilstellplatz am Alexanderbad in Erbach und der Campingplatz Safari in Bullau sind geöffnet.